Städtebauliche Vereinbarungen zur „Parkstadt“ offenlegen!
Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ will Kostentransparenz von der Stadt
Mülheim an der Ruhr, 26.01.2024
Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ verlangt umfassende Kostentransparenz von der Stadt beim Projekt „Parkstadt Mülheim“. Dazu fordert es die Offenlage der zwischen der Stadt und dem Investor Soravia getroffenen Vereinbarungen. Eine entsprechende Eingabe wurde bei der Stadtverwaltung eingereicht. Ziel ist es, die durch die umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Großprojekt auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände für die Allgemeinheit entstehenden Kosten und deren Verteilung zwischen der Stadt und dem Investor klar aufzuzeigen und dadurch möglicherweise ausgelöste Gebührenerhöhungen zu identifizieren.
Bereits im November 2023 hatte der im Netzwerk engagierte Broicher Bürger Michael Taube bei der Stadtverwaltung angefragt, welche Positionen im städtischen Haushaltsentwurf 2024ff direkt oder indirekt der „Parkstadt Mülheim“ dienen und um wieviel Prozent die Abwassergebühren für alle Bürger gesenkt werden könnten, wenn die im Haushalt benannten 1,3 Mio. Euro für Kanalbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der „Parkstadt“ durch die Planungsmehrwerte des Verursachers refinanziert würden und nicht über den Gebührenhaushalt. Taube: „Die Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern erleiden im neuen Jahr Gebührenerhöhungen in Millionenhöhe. Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung sind bis zu 15% teurer geworden. Da ist ja wohl die Frage erlaubt, welchen Anteil ein Projekt wie die ‚Parkstadt‘ daran hat.“
In der städtischen Antwort vom Januar 2024 hieß es, dass innerhalb des Gebietes der „Parkstadt Mülheim“ sanierungs-/erneuerungsbedürftige bestehende öffentliche Mischwasserkanäle lägen. Des Weiteren sehe die aktuelle Planung der „Parkstadt“ parallel zum Veilchenweg eine Planstraße vor. Innerhalb dieser zukünftig öffentlichen Verkehrsfläche werde zur Entlastung des Kanals im Veilchenweg ein neuer DN 1600 Kanal verlegt. Sowohl die Sanierung/Erneuerung der bestehenden Kanäle sowie der Neubau des Entlastungskanals innerhalb der Planstraße seien zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Haushaltsansatz berücksichtigt. Die genaue Kostenverteilung zwischen Stadt und Investorin der Parkstadt werde im weiteren Verfahren über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Taube: „Darf man diese Antwort so verstehen, dass erst einmal auf Kosten der Allgemeinheit mit Blick auf das Projekt ‚Parkstadt‘ eine unterirdische Infrastruktur in Millionenhöhe geschaffen wird, ohne dass geklärt wäre, wer was bezahlt? Es kann doch wohl nicht sein, dass so leichtfertig mit dem Geld der Bürger umgegangen wird!“ Deshalb habe er stellvertretend für das Netzwerk Auskunft beantragt über bereits abgeschlossene Planungsvereinbarungen zwischen Stadt und Investor. Taube: „Schon im Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Y13 Parkstadt Mülheim“ wies die Stadt im April 2022 auf eine Planungsvereinbarung mit dem Investor hin, die ‚in Kürze‘ unterzeichnet werden solle. Diese Planungsvereinbarung ist der Öffentlichkeit nie vorgelegt worden. Wir wüssten gerne, was da drinsteht.“
Immerhin habe es beim ehemaligen Vallourec-Gelände ja auch eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem dortigen Investor gegeben, welche der Öffentlichkeit zugänglich sei, betont Taube: „Das Projekt auf dem ehemaligen Vallourec-Areal ist inhaltlich vielleicht nicht vergleichbar mit dem Bauvorhaben auf dem Tengelmann-Gelände. Doch im Falle Vallourec will die Stadt Einfluss nehmen auf zukünftige Gestaltung und Nutzung. Warum gibt es solch klar formulierte und öffentlich einsehbare Positionierungen nicht auch beim ehemaligen Tengelmann-Gelände? Diese Vereinbarung möchten die Bürger kennenlernen, bevor irgendeine weitere Entscheidung fällt, etwa zum Bebauungsplan. Davon zu unterscheiden ist ein städtebaulicher Vertrag, der Einzelheiten regelt.“
In einer aktuellen Antwort der Stadt auf Taubes Anfrage nach Einsicht in bestehende Vereinbarungen heißt es, dass ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor derzeit erarbeitet werde und deshalb noch nicht vorgelegt werden könne. Das Papier müsse vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes fertiggestellt und von Stadt und Investor unterschrieben sein. Erst dann könne Akteneinsicht gewährt werden. Taube: „Die Planungsvereinbarung aus dem Jahr 2022 wurde in dieser Antwort gar nicht erwähnt. Aber dieses Papier wollen wir einsehen, denn da geht es um die Frage, wer was bezahlt.“
Der Broicher Bürger zeigt sich enttäuscht über die bisherigen Initiativen und Anfragen der Parteien, um Klarheit über die Hintergründe und Absprachen beim Großprojekt „Parkstadt Mülheim“ zu bekommen: „Es wäre eigentlich Sache der Politik, solche Transparenz einzufordern. Aber die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen scheint dies wenig zu interessieren. Jetzt müssen die Bürger eben selbst dafür sorgen, dass Licht in bislang unbeleuchtete Ecken fällt.“