Gemeinsame Pressemitteilung

Broicher Bürgerverein e.V.
Interessengemeinschaft Speldorf e.V.
Speldorfer Bürger- und Kurverein e.V.

Parkstadt Mülheim – politische Leitbilder
Erste Ansätze für einen Städtebaulichen Rahmenplan

Wir freuen uns darüber, dass die politischen Parteien nunmehr beginnen, für das Mülheimer Zukunftsprojekt „Parkstadt“ Leitbilder zu entwickeln. Natürlich stehen diese unter dem Vorbehalt, dass sich die tatsächliche Umsetzbarkeit noch gutachterlich bestätigt. Ferner haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange in der nächsten Bebauungsplan-Beteiligungsrunde nicht nur die Möglichkeit, Anregungen zur Planung vorzutragen. Es besteht sogar der Rechtsanspruch, dass diese Eingaben sachgerecht in die Abwägung über die Planung eingestellt werden. Daraus könnte sich ergeben, dass einzelne Gutachten fachlich überarbeitet werden müssten [Bezug WAZ 13.05.2023 „Erste Signale der Mehrheits-Fraktionen“].

Auch der Flächenbedarf und die Unbedenklichkeit der Standortentwicklung insbesondere für Broich und Speldorf wurden bisher seitens der Stadtverwaltung noch nicht belegt.
Um selber die lokalen Neubaubedarfe für Gewerbeflächen einschätzen zu können wurden am Beispiel Büroflächen die aktuellen Vermietungsanzeigen Stichtag 16.05.2023 aus der Internetplattform „ImmoScout24“ zusammengestellt.

Nur für die Stadtteile Speldorf und Broich summieren sich die angeboten Flächen auf rd. 40.000 m². Nach Rücksprache mit einzelnen Maklerbüros können Doppelungen der Anzeigen systembedingt ausgeschlossen werden. Zur Berücksichtigung bereits erfolgter Teilflächenvermietungen wurde ein Abschlag von 10 bis 20 % empfohlen. Bleiben also noch rd. 30.000 m² Büroleerstand im näheren Umfeld der Parkstadt mit Schwerpunkt Speldorf, die aktuell bereit stehen.

Darüber hinaus werden lt. Immobilienanzeigen auch in der ehemaligen Schokoladenfabrik noch über 10.000 m² Nutzfläche zur möglichen Büronutzung angeboten.
Unberücksichtigt bleiben außerdem:

  • Verkaufsanzeigen
  • Leerstände, die nicht inseriert sind
  • Gewerbefläche, die – wie die ehemalige Schokoladenfabrik – auch als Büroflächen genutzt werden könnten
  • Büroflächen im übrigen Stadtgebiet, so im „Siemenspark“ oder am Hauptbahnhof
  • die allgemeine Büroflächenbedarfsentwicklung [Bezug: „Corona-Folgen: 80 Millionen Quadratmeter Bürofläche werden nicht mehr gebraucht“ – DER SPIEGEL 15.05.2023].

Losgelöst von der isolierten Betrachtung der potenziellen Gewerbeflächenbedarfe beschäftigen sich die politischen Leitbilder leider (auch) nicht mit der Frage, was eine „Parkstadt Mülheim“ zukünftig i.S. einer nachhaltigen Stadtnatur ausmachen soll. Welche Grün-Vernetzungen bestehen und sollten erhalten bleiben? Wie wird eine ungestörte Park-Anbindung an die Ulmenallee und den Veilchenweg gesichert?
Wie wird die Unterhaltung und Verkehrssicherung gewährleistet und welche Kosten kommen dafür auf die Stadt zu? Das sind nur einige der vielen planungsrelevanten Aspekte.

Aufgrund der vorgenannten Problematik stellt sich nicht nur die Frage, wodurch die Notwendigkeit begründet wird, weitere städtebauliche Entscheidungen an der Öffentlichkeit vorbei zu fällen. Die Rede ist dabei beispielsweise von einem geplanten Bürogebäude, das von uns in der Anlage 4 zum Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss rot markiert wurde und einer städtebaulich sinnvollen Park-Anbindung an die Ulmenallee definitiv im Wege stehen würde:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 unter Punkt 5 „Sicherung der Planung“ auch beschlossen: „Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“

Daher wären frühzeitige Baugenehmigungen auf der Grundlage des § 34 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ein präjudizierender Vorgriff an der Öffentlichkeit vorbei!

Die Bürgervereine hoffen, dass die Bauverwaltung daher diese politisch beschlossene Vorgaben bei ihren weiteren bauordnungsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt und anstehende Baugenehmigungen innerhalb der „Parkstadt Mülheim“ nicht als laufendes Geschäft der Verwaltung begreift.