Bauleitpläne werden im Baugesetzbuch (BauGB) behandelt. Es beginnt mit allgemeinen Zielsetzungen und Grundsätzen zu Bauleitplänen und deren Aufstellungsverfahren.

Ab § 5 konkrete Vorgaben zu Flächennutzungspläne, ab § 8 konkrete Vorgabe zu Bebauungsplänen.

Im BauGB findet sich auch die Definition der „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ – siehe § 34 BauGB.

Die unterschiedlichen Baugebiete sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definier.

siehe § 1 Abs. 1 BauNVO: Bauflächen des FNP
siehe § 1 Abs. 2 BauNVO: Baugebiete des BPL

Urbane Gebiete siehe § 6a BauNVO.