Parkstadt Mülheim... aber richtig!

Für eine zukunftsweisende Bebauung des ehemaligen Tengelmann-Geländes

WAZ: Soravia zu Risiken der Parkstadt Mülheim: „Robust aufgestellt“

Die als Generaldebatte zur Parkstadt angekündigte Befragung Soravias durch den Planungssauschuss, war ein handzahmes Laienspiel, bei dem sich wieder einmal gezeigt hat, das der Investor und die Mülheimer Politik in unterschiedlichen Ligen spielen.

Zusammenfassung

Mülheims Planungsausschuss hatte den Investor Soravia eingeladen, um über das Großprojekt „Parkstadt Mülheim“ zu diskutieren, welches auf dem ehemaligen Gelände von Tengelmann in Speldorf entstehen soll. Trotz der fast 400 Millionen Euro schweren Kalkulation des Projekts blieben Nachfragen zum Finanzierungsrisiko eher oberflächlich. Soravia war zuvor in die Schlagzeilen geraten, weil der Konzern seinen Kapitalgebern die quartalsweisen Zinszahlungen schuldig geblieben war, was Bedenken hinsichtlich der finanziellen Stabilität des Konzerns und der Auswirkungen auf das Parkstadt-Projekt aufwarf. Insgesamt hatte Soravia fast eine Milliarde Euro durch die Ausgabe nachrangiger Namensschuldverschreibungen eingesammelt, wobei für zwei Fonds Sanierungsverfahren eingeleitet wurden, was hohe Verluste für die Anleger andeutet.

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WAZ: Soravias Parkstadt Mülheim -Kommt es Dienstag zur Generaldebatte?

Wegen der Bezahlschranke auf WAZ+ eine Zusammenfassung:

Die bevorstehende Sitzung des Mülheimer Planungsausschusses steht unter Spannung aufgrund aktueller Probleme im Finanzierungskonstrukt des Immobilieninvestors Soravia, was Fragen zur Zukunft des Großprojekts Parkstadt auf dem ehemaligem Tengelmann-Gelände aufwirft. Soravia, der bereits mit finanziellen Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Kapitalgebern konfrontiert ist, hat über Tochtergesellschaften Geld von Anlegern eingesammelt, das intern weitergereicht wurde, um Entwicklungsprojekte zu finanzieren. Ein Teil der von der Hamburger Tochtergesellschaft One Group ausgegebenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen konnte nicht bedient werden, und für eine beteiligte Gesellschaft wurde ein Insolvenzverfahren in Eigenregie eingeleitet. Dies wirft Fragen auf bezüglich der Finanzierung der Sanierung der alten Tengelmann-Zentrale und der gesamten Parkstadt-Investition, die mit mehreren hundert Millionen Euro kalkuliert ist, insbesondere vor dem Hintergrund anhaltender Probleme in der Baubranche.
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Architekten fordern Instrumente zur Absicherung der Parkstadt-Pläne

In den Projektbeirat zur sogenannten Parkstadt Mülheim wurden neben der Politik und den Interessenvertretern der Bürger auch zwei angesehene Architekten aus Mülheim als sachverständige Teilnehmer eingeladen.

Nach den  Meldungen rund um die wirtschaftliche Lage des Investors in der Presse und den drängenden Fragen zu den Planungsvereinbarungen von Seiten des “widerspenstigen” Netzwerks haben nun diese Architekten stellvertretend für ihre Berufsverbände in einem Brief an die Mülheimer Politik öffentlich ihre Bedenken angemeldet.

Zusammenfassung
Die Architekten und fachbezogenen Beisitzer des Beirates für das Projekt “Parkstadt Mülheim” richten sich in einem offenen Brief an die Fraktionen im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Sie äußern ihre Bedenken bezüglich der Durchführung des Entwicklungsprojekts durch einen einzelnen Investor, SORAVIA, unter Verwendung eines einzigen Bebauungsplans.
Die Architekten sehen dies aufgrund ihrer Erfahrung als naiv und wirtschaftlich riskant an. Sie verweisen auf die Notwendigkeit, verschiedene Sicherheitsinstrumente zu nutzen, die das Baugesetzbuch bietet, um das Projekt besser abzusichern.
Die Architekten schlagen vor, das Projekt in Teil-Bebauungsplänen zu realisieren, um flexibler auf zukünftige Bedarfe reagieren zu können und um das Risiko von Bauruinen und finanziellen Problemen zu minimieren.
Sie betonen die Wichtigkeit von Durchführungsverträgen und Bürgschaften, um die Stadt vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen. Abschließend bieten sie ihre Unterstützung und Teilnahme an zukünftigen Diskussionen und Planungsausschüssen an, um zur Lösung der aufgeführten Probleme beizutragen.

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Der Standard: Es rumpelt bei Soravia

Finanzelle Schwierigkeiten beim Parkstadt-Investor Soravia

Am 13.03.24 gab es interessante Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Parkstadt-Investor Soravia

Da sich dieser Text hinter der Bezahlschranke verbirgt, nachfolgend eine Zusammenfassung:

Das Bauprojekt „Parkstadt Mülheim“, das maßgeblich vom österreichischen Investor Soravia finanziert wird, steht vor Herausforderungen. Soravia, der eine dreistellige Millionensumme in die Entwicklung der Parkstadt investieren möchte, sieht sich aktuell mit Schwierigkeiten konfrontiert, die sich aus der Immobilienkrise ergeben und zu Verpflichtungsproblemen gegenüber Kapitalgebern führen könnten. Diese Entwicklungen werfen Fragen bezüglich der weiteren Finanzierung und Durchführung des Bauprojekts auf.
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WAZ: Ist die Stadt noch “Herrin des Verfahrens”?

 

Endlich wieder ein Artikel der nicht hinter der Bezahlschranke liegt.

 

Drängende Fragen zur „Planungsvereinbarung“ zwischen Stadt Mülheim an der Ruhr und Investor Soravia

Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ hat heute das nachfolgende Schreiben per Mail an die Mülheimer Politikerinnen und Politiker gesendet, mit der dringenden Bitte, in Sachen „Planungsvereinbarung“ zwischen der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Investor Soravia in Bezug auf das ehemalige Tengelmann-Gelände für Transparenz zu sorgen.

 

An die Fraktionen bzw. Gruppen im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, AfD, MBI, FDP, Die Partei, Wir aus Mülheim, Bürgerlicher Aufbruch Mülheim, Die Linke

 

Betr.: „Planungsvereinbarung“ zwischen Stadt Mülheim an der Ruhr und Investor Soravia bezüglich des Projektes „Parkstadt Mülheim“ / Dringender Klärungsbedarf

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf mehrfache Nachfrage des Netzwerkes „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ bei der Stadt Mülheim an der Ruhr hat diese auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes die bereits 2022 getroffene „Planungsvereinbarung“ (siehe Anlage) zum Bebauungsplan „Parkstadt Mülheim Y 13“ nunmehr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie ist jetzt einsehbar unter der URL:
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplan/aktuell/parkstadt_muelheim_/1092404

Es handelt sich bei diesem als „Planungsvereinbarung“ bezeichneten Papier um einen städtebaulichen Vertrag mit dem Projektentwickler Soravia. Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ fragt sich nach eingehender Lektüre dieses Vertragstextes, ob die Stadt Mülheim ihrer Verpflichtung, zum Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger zu handeln, nachgekommen ist. Weiterlesen

Parkstadt Mülheim: Investor streicht eine umstrittene Sache

Da dieser Artikel leider hinter der WAZ+ Bezahlschranke liegt, nachfolgend ein kurzer Auszug einiger Kernpunkte

Waren Mitte 2023 dort, wo heute das Technikum auf seinen Abriss wartet, noch insgesamt fünf Hochhäuser mit elf bis 15 Geschossen geplant, sind es aktuell nur noch drei. […] Konkret will Soravia auf dem Baufeld auch kein zweigeschossiges Sockelgebäude mehr am Übergang von der Liebig- zur Wissollstraße errichten, aus dem ursprünglich ein Elf-, ein 13- und ein 15-Geschosser herausragen sollten. [Anm.: der geplante Supermarkt entfällt damit]

Soravia plant […] immer noch wuchtig mit drei Hochhäusern (elf, 13, 15 Geschosse) […]. Dazu soll sich [Anm.: an der Liebigstr.] ein Achtgeschosser gesellen, der nicht als Hochhaus gilt. […] ein anderes mit 13 Geschossen ist […] weiter nach Osten verschoben.
[…] Alles in allem bleibe es trotz der Änderungen bei einer Bruttogeschossfläche von 89.000 Quadratmetern und rund 650 bis 680 Wohneinheiten
[…] Unklar ist noch, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen es geben wird. [Anm.: zuletzt war die Rede von 1/3] […] [Die von Soravia in Auftrag gegebenen Gutachten (Verkehr, Entwässerung, Verschattung) liegen vor und werden geprüft.] […] Das Ziel: Noch Ende des Jahres soll Baurecht geschaffen sein für das Mammutprojekt, für dessen Realisierung mindestens zehn Jahre angesetzt sind

Pressemitteilung 26.01.2024: Städtebauliche Vereinbarungen zur „Parkstadt“ offenlegen!

Städtebauliche Vereinbarungen zur „Parkstadt“ offenlegen!

Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ will Kostentransparenz von der Stadt

Mülheim an der Ruhr, 26.01.2024

Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ verlangt umfassende Kostentransparenz von der Stadt beim Projekt „Parkstadt Mülheim“. Dazu fordert es die Offenlage der zwischen der Stadt und dem Investor Soravia getroffenen Vereinbarungen. Eine entsprechende Eingabe wurde bei der Stadtverwaltung eingereicht. Ziel ist es, die durch die umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Großprojekt auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände für die Allgemeinheit entstehenden Kosten und deren Verteilung zwischen der Stadt und dem Investor klar aufzuzeigen und dadurch möglicherweise ausgelöste Gebührenerhöhungen zu identifizieren.

Bereits im November 2023 hatte der im Netzwerk engagierte Broicher Bürger Michael Taube bei der Stadtverwaltung angefragt, welche Positionen im städtischen Haushaltsentwurf 2024ff direkt oder indirekt der „Parkstadt Mülheim“ dienen und um wieviel Prozent die Abwassergebühren für alle Bürger gesenkt werden könnten, wenn die im Haushalt benannten 1,3 Mio. Euro für Kanalbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der „Parkstadt“ durch die Planungsmehrwerte des Verursachers refinanziert würden und nicht über den Gebührenhaushalt. Taube: „Die Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern erleiden im neuen Jahr Gebührenerhöhungen in Millionenhöhe. Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung sind bis zu 15% teurer geworden. Da ist ja wohl die Frage erlaubt, welchen Anteil ein Projekt wie die ‚Parkstadt‘ daran hat.“

In der städtischen Antwort vom Januar 2024 hieß es, dass innerhalb des Gebietes der „Parkstadt Mülheim“ sanierungs-/erneuerungsbedürftige bestehende öffentliche Mischwasserkanäle lägen. Des Weiteren sehe die aktuelle Planung der „Parkstadt“ parallel zum Veilchenweg eine Planstraße vor. Innerhalb dieser zukünftig öffentlichen Verkehrsfläche werde zur Entlastung des Kanals im Veilchenweg ein neuer DN 1600 Kanal verlegt. Sowohl die Sanierung/Erneuerung der bestehenden Kanäle sowie der Neubau des Entlastungskanals innerhalb der Planstraße seien zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Haushaltsansatz berücksichtigt. Die genaue Kostenverteilung zwischen Stadt und Investorin der Parkstadt werde im weiteren Verfahren über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Taube: „Darf man diese Antwort so verstehen, dass erst einmal auf Kosten der Allgemeinheit mit Blick auf das Projekt ‚Parkstadt‘ eine unterirdische Infrastruktur in Millionenhöhe geschaffen wird, ohne dass geklärt wäre, wer was bezahlt? Es kann doch wohl nicht sein, dass so leichtfertig mit dem Geld der Bürger umgegangen wird!“ Deshalb habe er stellvertretend für das Netzwerk Auskunft beantragt über bereits abgeschlossene Planungsvereinbarungen zwischen Stadt und Investor. Taube: „Schon im Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Y13 Parkstadt Mülheim“ wies die Stadt im April 2022 auf eine Planungsvereinbarung mit dem Investor hin, die ‚in Kürze‘ unterzeichnet werden solle. Diese Planungsvereinbarung ist der Öffentlichkeit nie vorgelegt worden. Wir wüssten gerne, was da drinsteht.“

Immerhin habe es beim ehemaligen Vallourec-Gelände ja auch eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem dortigen Investor gegeben, welche der Öffentlichkeit zugänglich sei, betont Taube: „Das Projekt auf dem ehemaligen Vallourec-Areal ist inhaltlich vielleicht nicht vergleichbar mit dem Bauvorhaben auf dem Tengelmann-Gelände. Doch im Falle Vallourec will die Stadt Einfluss nehmen auf zukünftige Gestaltung und Nutzung. Warum gibt es solch klar formulierte und öffentlich einsehbare Positionierungen nicht auch beim ehemaligen Tengelmann-Gelände? Diese Vereinbarung möchten die Bürger kennenlernen, bevor irgendeine weitere Entscheidung fällt, etwa zum Bebauungsplan. Davon zu unterscheiden ist ein städtebaulicher Vertrag, der Einzelheiten regelt.“

In einer aktuellen Antwort der Stadt auf Taubes Anfrage nach Einsicht in bestehende Vereinbarungen heißt es, dass ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor derzeit erarbeitet werde und deshalb noch nicht vorgelegt werden könne. Das Papier müsse vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes fertiggestellt und von Stadt und Investor unterschrieben sein. Erst dann könne Akteneinsicht gewährt werden. Taube: „Die Planungsvereinbarung aus dem Jahr 2022 wurde in dieser Antwort gar nicht erwähnt. Aber dieses Papier wollen wir einsehen, denn da geht es um die Frage, wer was bezahlt.“

Der Broicher Bürger zeigt sich enttäuscht über die bisherigen Initiativen und Anfragen der Parteien, um Klarheit über die Hintergründe und Absprachen beim Großprojekt „Parkstadt Mülheim“ zu bekommen: „Es wäre eigentlich Sache der Politik, solche Transparenz einzufordern. Aber die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen scheint dies wenig zu interessieren. Jetzt müssen die Bürger eben selbst dafür sorgen, dass Licht in bislang unbeleuchtete Ecken fällt.“

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