Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung vom 30. April 2026 mehrheitlich die Verwaltung ermächtigt, das ehemalige Bahngelände an der Wissollstraße/Liebigstraße als Innenbereich gemäß §34 BauGB einzustufen und mit Blick auf eine Bauvoranfrage entsprechende Genehmigungen vorzubereiten.
Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ hält dies für einen Fehler, weil aus seiner Sicht eine Reihe von Faktoren außer Acht gelassen wurden, die sowohl für die Stadtteile Speldorf und Broich als auch für eine weitere geplante Neubebauung auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände schwerwiegende Konsequenzen haben könnten. Weiterlesen


