Unsere Proteste zeigen Wirkung. Die Erfolge im einzelnen:
- Ein weiteres Jahr ohne „Parkstadt Mülheim“ – so haben es sich Investor und Politik für den Neubau-
Bereich des ehemaligen Tengelmann-Geländes bestimmt nicht gewünscht!
Planungsdezernent Felix Blasch versichert: Der Ratsbeschluss über das „Handlungskonzept Wohnen“ wird keine quantitative Vorfestlegung für die „Parkstadt Mülheim“ bedeuten – wir nehmen ihn beim Wort! - Dem Netzwerk ist es mit Unterstützung Mülheimer Architekten und mit viel Beharrlichkeit gelungen, die 2022 begonnene „Blitzplanung“ zum Neubau „Parkstadt Mülheim“ (möglichst gefolgt von schneller Entscheidung zum Baurecht) zu verhindern. Zeit, welche die Stadt brauchte, um mit gebotener Gründlichkeit weitere wesentliche Grundlagendaten für den Bebauungsplan (z.B. zum Wohnbedarf) erstellen zu lassen.
Ursprünglich sollte nach der ersten Beteiligung der Bürgerschaft im September 2022 die Planung im Juni 2023 abgeschlossen sein. Dann war für 2024 das Baurecht vorgesehen. Die vom Netzwerk von Anfang an geforderte Aktualisierung der gesamtstädtischen Bedarfserhebung „Wohnen“ liegt aber erst seit Kurzem vor (Handlungskonzept Wohnen 2024).
Jetzt ist die Entscheidung über den Bebauungsplan „Parkstadt Mülheim“ bis ins Wahljahr 2025 verschoben und dürfte damit auch erheblichen Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger haben.
Bis zur Wahl im September 2025 wird klar sein, wie Stadtverwaltung und Politik gedenken, die im Handlungskonzept Wohnen 2024 genannten Wohndaten für die Parkstadt auszulegen. Die Politik hat nämlich in ihrer letzten Ratssitzung am 05.12.2024 das „Handlungskonzept Wohnen 2024“ nicht, wie vom Netzwerk empfohlen, nur als Berichtsvorlage zur Kenntnis genommen, sondern BESCHLOSSEN.
ABER aufgrund unserer Bedenken und kritischen Nachfragen versicherte Planungsdezernent Blasch mehrfach öffentlich in politischen Sitzungen sowie gegenüber der Presse, dass der Beschluss zum Handlungskonzept Wohnen keinerlei rechtliche Festlegung auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten der Bauleitpläne bedeute, die im Handlungskonzept benannt werden. Also auch nicht auf die Baumasse der
„Parkstadt Mülheim“ mit von Investor und Politik gewünschten 650 bis 680 Wohneinheiten.
Wir nehmen Herrn Blasch beim Wort, ganz besonders im Wahljahr 2025!
Und wir nehmen auch die Politik beim Wort, die zu wichtigen Themen der Parkstadt-Bauleitplanung vor dem Offenlagebeschluss mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen versprochen hat!
Es fehlen nämlich immer noch u.a. die wichtigen Gutachten-Ergebnisse zu Verkehr und Klima. Dazu auch der für einen Bebauungsplan notwendige Nachweis der „quartiersbezogenen Machbarkeit“ der gewünschten Baumasse. Denn zu den 650 – 680 Wohnungen soll ja auch noch Gewerbe mit über 20.000 m² Bruttogrundfläche angesiedelt werden! Aber zum Thema „Gewerbe“ liegt für die Parkstadt überhaupt
noch keine Bedarfserhebung vor! Wir erinnern nur an die Gebietskategorie „MU“ (Urbane Gebiete mit Nutzungsmischung Wohnen, Gewerbe und sonstigen Einrichtungen).
Es bleibt also auch im kommenden Jahr spannend in puncto „Parkstadt Mülheim“.
Jetzt aber wollen wir erst einmal innehalten und Danke sagen für Kommentare, Mails und Gespräche mit konstruktiver Kritik, Zuspruch, Unterstützung und fachlichem Rat zu unserer Arbeit in diesem Jahr! Das hat uns immer wieder motiviert.
Wir wünschen erholsame, friedliche und gesegnete Weihnachtstage und „Alles Gute für das Neue Jahr 2025!“