Die aktuelle Pressemitteilung von CDU und SPD wurde von der WAZ als Artikel veröffentlicht.

Der Artikel ist leider wie immer hinter der Bezahlschranke.

Deshalb hier eine kurze Zusammenfassung der Pressemitteilung.

Wohnungen, Höhe und Jokerfeld
Die Zahl der Wohneinheiten ist auf bis zu 540 begrenzt. Das Jokerfeld soll vorerst vollständig frei bleiben und als Grünfläche mit Naherholungscharakter gesichert werden. Erst 2032 soll anhand einer neuen Wohnbedarfsprognose geprüft werden, ob dort überhaupt weitere Wohnungen nötig und sinnvoll sind. Hochhäuser sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bebauung soll höchstens acht Geschosse haben, an den Rändern überwiegend drei bis vier. Mehr als sechs Geschosse sind nur vereinzelt und mit städtebaulicher Begründung denkbar.

Soziale Ausrichtung und Nutzungsmix
Mindestens 30 Prozent der Wohnungen sollen öffentlich gefördert sein, verteilt über das gesamte Plangebiet. Angestrebt wird ein Verhältnis von 80 Prozent Wohnen zu 20 Prozent gewerblichen und sonstigen Nutzungen. Soziale und kulturelle Angebote sowie ein Begegnungsraum für Bewohner und Vereine sind vorgesehen.

Anliegen des Umfelds
Die Baustellenlogistik soll grundsätzlich auf dem Grundstück stattfinden. Bis zu zwei Quartiersparkhäuser sind geplant, dazu sollen Mobility-Hubs, Fahrradgaragen und E-Mobilitätsplätze geprüft werden. Die Parkhäuser könnten auch Anwohnern der umliegenden Straßen geöffnet werden, und die Verwaltung soll Bewohnerparken im Umfeld untersuchen.

Grün- und Freiraum
Der See soll weiter geprüft werden. Falls er nicht sinnvoll oder umsetzbar ist, soll stattdessen eine vielseitig nutzbare Parkanlage mit grüner und blauer Infrastruktur entstehen. Das Technikum bleibt zunächst erhalten, bis das Unternehmen ein neues Domizil gefunden hat. Das Quartier soll außerdem stärker zur Ulmenallee geöffnet werden. Die CDU-Politikerin Petra Seidemann-Matschulla fordert verbindliche Gestaltungsstandards und die regelmäßige Beteiligung des Gestaltungsbeirats.

Nächste Schritte
Die Verwaltung soll spätestens zur ersten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung 2027 einen überarbeiteten städtebaulichen Entwurf vorlegen, der diese Leitplanken berücksichtigt.