Die nachfolgende Stellungnahme zum Handlungskonzept 2024 haben wir als Pressemitteilung veröffentlicht. Empfänger waren neben unserem üblichen Presseverteiler auch alle Mitglieder des Stadtrats der Stadt Mülheim.

„Stadtrat sollte ‚Handlungskonzept Wohnen‘ nicht beschließen!“

Parkstadt-Kritiker warnen davor, an den Bürgern vorbei Fakten zu schaffen

Zur Kenntnis nehmen: Ja – beschließen: Nein! Dies ist die Aufforderung des Netzwerkes  „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ an die Stadtverordneten in Mülheim an der Ruhr. Diese wollen mehrheitlich in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2024 das jüngst von der Verwaltung  präsentierte „Handlungskonzept Wohnen“ beschließen. Das umfangreiche Papier  untersucht die Bevölkerungsentwicklung der Stadt bis 2045, prognostiziert einen  Wohnbedarf und legt gleichzeitig bereits Standorte für dessen bauliche Erfüllung fest.

Es muss den Ratsmitgliedern klar sein, dass sie hier eine weitreichende Entscheidung  treffen würden, ohne dass diese in all ihren Konsequenzen durchdacht ist. Deshalb rät das Netzwerk den Stadtverordneten dringend, das „Handlungskonzept Wohnen“ lediglich als  Berichtsvorlage zur Kenntnis zu nehmen, aber auf keinen Fall zu beschließen.

Bürgerwille würde entwertet 

Grundsätzlich begrüßt das Netzwerk die Erstellung einer gutachterlichen Vorlage zum  Wohnbedarf in Mülheim. Gleichzeitig kritisiert es das vorliegende „Handlungskonzept  Wohnen“, das im Auftrag der Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) gemeinschaftlich erstellt wurde durch die Neitzel Consultants GmbH und der InWIS Forschung & Beratung GmbH. Dieses durch die Privatwirtschaft in Auftrag gegebene Papier soll nunmehr gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als verbindliches Entwicklungskonzept durch den Rat der Stadt  beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass die Ergebnisse zukünftig im Rahmen der  kommunalen Bauleitplanung Berücksichtigung finden müssten! „Ein fatales Novum“, so das Netzwerk.

In praktischer Konsequenz hieße dies, dass – obwohl die jeweiligen Bebauungspläne noch  in Aufstellung wären – die Verwaltung die investorenseitig gewünschten Wohneinheiten im  weiteren Verfahren grundsätzlich zu berücksichtigen hätte! Und dies, obwohl überhaupt

noch nicht belegt ist, welche Folgen damit für den Bestand verbunden wären.
Feststellung des Netzwerks: „Damit wird es entbehrlich, im Rahmen des einzelnen  Bebauungsplanverfahrens den Wohnraumbedarf nachzuweisen. Mit der vorliegenden  Beschlussvorlage sollen somit stickum Fakten an der Öffentlichkeit vorbei geschaffen  werden!“

„Handlungskonzept Wohnen“ bevorzugt einseitig Neubauten 

In den vergangenen Jahren sind viele Baugenehmigungen erteilt worden, die noch nicht umgesetzt wurden. Zusammen mit den noch gar nicht vollständig ausgewerteten  Genehmigungs-, Bestands- und Leerstandspotenzialen erscheint der angebliche  Neubaubedarf nicht nachvollziehbar. Ein Beispiel:

Speldorf Parkstadt 650 bis 680 WE
Speldorf Wissoll-Liebigstr. 165 WE
Speldorf Heerstr. 260 WE
Speldorf Duisburger Str. Höhe Hansastr. 80 WE (im Bau nicht im Handlungskonzept)

Warum sollten rd. 1185 Wohneinheiten, d.h. knapp 30% des gesamtstädtischen Bedarfs der nächsten 21 Jahre, alleine innerhalb eines kleinen Bereiches von Speldorf kurzfristig  genehmigt und umgesetzt werden? Eine städtebauliche Aussage, welche Auswirkungen die Umsetzung der angeblichen Neubaubedarfe auf die bereits vorhandenen Leerstände und  betroffenen Quartiere haben, fehlt in diesem „Handlungskonzept Wohnen“ völlig.

Durch die Präjudizierung des „Handlungskonzeptes“ bezüglich der unqualifizierten und  räumlich nicht verifizierten Vorgaben der investorenseitig gewünschten Anzahl der  Wohneinheiten werden die noch anhängigen Bauleitplanverfahren sowie die  bevorstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Farce. Dies darf nicht sein!

Aus all diesen Gründen sollte der Stadtrat das vorgelegte „Handlungskonzept Wohnen“ nicht beschließen.