Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung vom 30. April 2026 mehrheitlich die Verwaltung ermächtigt, das ehemalige Bahngelände an der Wissollstraße/Liebigstraße als Innenbereich gemäß §34 BauGB einzustufen und mit Blick auf eine Bauvoranfrage entsprechende Genehmigungen vorzubereiten.
Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ hält dies für einen Fehler, weil aus seiner Sicht eine Reihe von Faktoren außer Acht gelassen wurden, die sowohl für die Stadtteile Speldorf und Broich als auch für eine weitere geplante Neubebauung auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände schwerwiegende Konsequenzen haben könnten.
Deshalb hat die Initiative bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine fachaufsichtliche Prüfung des Vorgangs beantragt.
Bitte entnehmen Sie Einzelheiten der nachfolgenden Pressemitteilung:
Netzwerk beantragt Fachaufsichtsprüfung zur Bauplanung
“Keine vorschnellen und teuren Fakten schaffen an Wissollstraße/Liebigstraße”
Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim … aber richtig!“ hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Überprüfung durch die Fachaufsicht beantragt. Anlass ist der mehrheitliche Beschluss des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30. April 2026, mit dem die Verwaltung ermächtigt wurde, das ehemalige Bahngelände an der Wissollstraße/Liebigstraße als Innenbereich gemäß § 34 BauGB einzustufen und entsprechende Genehmigungen vorzubereiten. Mit seinem Antrag auf Überprüfung dieses Beschlusses will das Netzwerk verhindern, dass durch eine rechtlich nicht gesicherte und vorschnelle Entscheidung städtebaulich negative Fakten geschaffen werden, die letztlich auch zu finanziellem Schaden für die Stadt führen könnten.
Nach Auffassung des Netzwerks ist diese Entscheidung städtebaulich und rechtlich höchst problematisch. Die Fläche liegt vollständig im Geltungsbereich des seit 2017 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Wissollstraße/Liebigstraße – Y 12b“, das für den betroffenen Bereich ausdrücklich von einem Planungserfordernis ausgeht und dort bislang ein Gewerbegebiet vorsieht. Die nun geplante Bauvoranfrage zielt dagegen auf die Errichtung von rund 200 Wohneinheiten zuzüglich Gewerbeflächen und die Entwicklung eines Urbanen Gebiets ab – ohne ein abgeschlossenes Bebauungsplanverfahren.
„Wer ein derart großes, bislang unbebautes Areal mit einer Straßenfront von über 260 m allein auf Basis des § 34 BauGB entwickeln will, verlässt den Boden einer geordneten Stadtentwicklung“, erklärt die Initiative. Es handele sich faktisch um einen Außenbereich im Innenbereich, bei dem die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 34 BauGB nicht vorlägen.
Besonders kritisch sieht die Initiative, dass mit der geplanten vier- bis sechsgeschossigen Bebauung Maßstäbe gesetzt würden, die sich aus der näheren Umgebung nicht herleiten ließen. Zudem ermögliche die Einordnung als “Urbanes Gebiet” (MU) eine Entwicklung, die im Widerspruch zum bestehenden Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt stehe. Das Vorhaben entfalte damit eine präjudizierende Wirkung für weitere Flächen entlang der Bahntrasse und schaffe mit der angestrebten bis zu sechs Geschossen reichenden Strassenrandbebauung Fakten für die Teilraumentwicklung des kritisch zu betrachtenden Planungsentwurfs auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände, ohne dass bislang ein übergreifendes Gesamtkonzept existiere.
Hinzu kommt nach Auffassung der Initiative die Gefahr einer Überlastung der angrenzenden Quartiere. Negative Auswirkungen auf Verkehr, Baustellenlogistik und vor allem die Parkraumsituation seien bereits heute absehbar. Diese Themen spielen schon im angrenzenden Bebauungsplanverfahren „Parkstadt Mülheim – Y 13“ eine zentrale Rolle. Das dort seit 2022 laufende Verfahren und die erhobenen Gutachten bestätigten, dass es für den gesamten Teilraum einen erheblichen Planungsbedarf gibt.
Vor diesem Hintergrund fordert die Initiative gemeinsam mit den Bürgervereinen aus Broich und Speldorf seit Jahren die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans im Sinne eines Teilraumentwicklungskonzeptes. Nur so lasse sich sicherstellen, dass neue Bauprojekte nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit bestehenden Quartieren, Verkehrsachsen und Versorgungszentren gedacht werden.
Mit dem Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf verbindet das Netzwerk “Parkstadt Mülheim… aber richtig!” das Ziel, vorschnelle und möglicherweise rechtswidrige Entscheidungen zu verhindern, die kurzfristig Fakten schaffen und langfristig Schaden für die Stadtentwicklung Mülheims bedeuten könnten. Die Bezirksregierung wird gebeten, den Beschluss der Stadt Mülheim (Vorlage V 26/0507) inhaltlich und rechtlich zu prüfen und über das Ergebnis zu informieren.
„Stadtentwicklung braucht Augenmaß, Transparenz und Planung – keinen Schnellschuss“, betont die Initiative.
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