Wir haben heute bei der Stadtverwaltung eine Eingabe gemäß §24 Gemeindeordnung NRW eingereicht in der wir die Veröffentlichung der Gutachten zum Neubauprojekt in der sog. Parkstadt erbitten.

 

An die Bezirksvertretung 3 der Stadt Mülheim an der Ruhr fristgerecht zum 07.11.2024

An den Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr fristgerecht zum 19.11.2024

über die Verwaltung der Stadt Mülheim an der Ruhr

Beschwerde und Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung NRW über die noch nicht erfolgte Veröffentlichung der Gutachten zum Bauprojekt „Parkstadt Mülheim“

Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung NRW zu einer zeitnahen Terminierung der themenbezogenen Bürger-Informationsveranstaltungen für die erste Hälfte des Jahres 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus neuerlichen Veröffentlichungen der Presse und Sitzungsprotokollen von städtischen Gremien ist zu entnehmen, dass der Bebauungsplan „Parkstadt Mülheim“ sich weiter in die Länge zieht.

Allerdings bestätigt Herr Behringer (Planungsamtsleiter) im WAZ-Artikel vom 28.09.2024 „Verwaltung tritt bei der Parkstadt auf die Bremse“ (von Herrn Stodollick), dass „bis auf das Regenwasser- und Starkregenkonzept alle von Soravia eingereichten Gutachten mittlerweile geprüft und mit dem Investor abgestimmt“ seien.

Zu 1. Unsere konkrete Beschwerde bezieht sich auf die noch nicht erfolgte Veröffentlichung der Gutachten zum Bauprojekt „Parkstadt Mülheim“. Wir fordern die sofortige Veröffentlichung dieser Gutachten.

Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern Mülheims, insbesondere der Stadtteile Speldorf und Broich, haben ein großes und berechtigtes Interesse an der Entwicklung des ehemaligen Tengelmann-Geländes und der Klärung der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die umliegenden Stadtteile und die Stadt (eine Vielzahl von Bürgereingaben liegen der Stadt dazu vor). Von der Politik wurde zugesagt (siehe: Bürgerprotokoll zum Info-Markt in der PARKSTADT MÜLHEIM im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt – gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, 8. September 2022, Seite 28):

„Aufgrund der Komplexität und städtebaulichen Bedeutung des Projektes sind im Rahmen der weiteren Projektentwicklung vor der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung weitere Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit zu einzelnen relevanten Themenschwerpunkten vorgesehen. Dies erfolgt nach Vorliegen neuer Erkenntnisse bzw. von Ergebnissen aus den einzelnen Fachgutachten.“

Nach Angaben von Herr Blasch (Dezernent) im oben genannten WAZ-Artikel haben die Unterlagen zum Bauvorhaben einen erheblichen Umfang. Die Sichtung durch die Bürgerschaft wird, ebenso wie für die Verwaltung, auch einen größeren Zeitraum erfordern. Eine frühzeitige Veröffentlichung der Gutachten dient der Vorbereitung der Bürgerinnen und Bürger auf die versprochenen Bürger-Informationsveranstaltungen und würde die bevorstehenden Diskussionen zu den aus Bürgersicht relevanten Themen (Bauhöhe, Baumasse, Wohn- und Gewerbebedarfe, Verkehr, Parkraum, Umwelt, Klima, Architektur, Raumgestaltung und Pflege, Kostenübernahme durch Investor, Absicherung (Erschließungs-) Finanzierung, Bauabschnittsbildung) an vielen Stellen auch versachlichen.

Zu 2. Unsere konkrete Anregung ergibt sich als Folge der oben genannten Beschwerde: Zeitnahe Terminierung der themenbezogenen Bürger-Informationsveranstaltungen für die erste Jahreshälfte 2025 und Verschiebung der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung der „Parkstadt Mülheim“- Pläne in die Zeit nach den Kommunalwahlen am 14.09.2025

 

Entsprechend fordern wir Bürgerversammlungen mindestens zu folgenden relevanten Themenschwerpunkten:

a) Bauhöhe/Baumasse unter Bezug auf die Wohn- und Gewerbebedarfe,

b) Verkehr und Parkraum

c) Umwelt, Klima, Boden, Wasser und nicht zuletzt

d) Architektur und Raumgestaltung

 

Begründungen:

a) Herr Blasch führte des Öfteren an, dass man mit Blick auf die Größe des Bebauungsplanes zeitlich gut vorangekommen sei. Eine längere Prüfungs-, Diskussions- und Abwägungsphase im Rahmen von Bürger-Informationsveranstaltungen auch für die vorliegenden Vorschläge aus Architektenkreisen wäre für das Bauvorhaben sicher angemessen und sinnvoll.

b) Nach jüngeren Berichterstattungen der Presse erscheint es fraglich, ob der Rat der Stadt in seiner momentanen Zusammensetzung noch das tatsächliche Mandat der Bürgerinnen und Bürger Mülheims hat, um solche massiven Bauprojekte, die jahrzehntelange Auswirkungen auf Stadtteile haben werden, zu beschließen. Die Politik könnte daher die Zeit bis zu den Kommunalwahlen 2025 nutzen, den tatsächlichen Willen der Stadtgesellschaft zur „Parkstadt Mülheim“ zu erfragen und eigene Positionen darlegen.

Wir bitten um Aufnahme unserer Eingabe in die Tagesordnung der jeweiligen Gremien zum nächsten Sitzungstermin.

Bitte bestätigen Sie den frist- und formgerechten Eingang dieser Mail.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Gerald Lux

45478 Mülheim a.d. Ruhr

Reiner Geßwein

45479 Mülheim a.d. Ruhr

Michael Taube

45479 Mülheim a.d. Ruhr

(für das Netzwerk Parkstadt Mülheim … aber richtig!)