Stellungnahme des Netzwerks Parkstadt Mülheim… aber richtig! zum Artikel WAZ: Parkstadt Mülheim: Sollte Soravia verkaufen, will Stadt gewappnet sein
Auch wer die Entwicklung in Sachen „Parkstadt Mülheim“ regelmäßig verfolgt, dürfte überrascht sein von der Meldung, dass die Stadt nunmehr ein Vorkaufsrecht für das ehemalige Tengelmann-Areal anstrebt, sollte der Eigentümer Soravia dieses verkaufen wollen. Der österreichische Immobilien-Entwickler hatte in den letzten Monaten durch finanzielle Probleme für Negativschlagzeilen gesorgt. Bislang tat man im Rathaus so, als glaube man den Beteuerungen der Wiener, in Mülheim auf Dauer bleiben und auf dem 11,2 Hektar großen Gelände ein durch zahlreiche Hochbauten geprägtes neues Stadtquartier errichten zu wollen. Von Ausstieg oder Verkauf hat man sich immer weit distanziert.
Doch nun scheint auch dies nicht mehr ausgeschlossen. Wenn die Stadt sich also jetzt per Satzung ein Vorkaufsrecht sichern will, darf man sich schon fragen, ob sie in Sachen Soravia kalte Füße bekommt? Man wolle nur auf Nummer sicher gehen für den Fall der Fälle, begründet Oberbürgermeister Marc Buchholz im Gespräch mit der WAZ dieses zumindest von der Öffentlichkeit unerwartete Vorgehen.
Er verweist im selben Pressebericht auf den noch ausstehenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und Soravia, der das Projekt insgesamt absichern soll. Man werde Baugenehmigungen nicht blindlings geben, sondern einfordern, zu den Versprechungen entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen, so lässt sich das Stadtoberhaupt zitieren.
Nur: Der noch zu verhandelnde städtebauliche Vertrag wird im Rahmen möglicher Baugenehmigungen gar nicht geprüft. Dieser Vertrag selber muss wirksame finanzielle Absicherungen für mögliche zuwiderlaufende Bauanträge enthalten.
Gut möglich, dass sich im Falle von Differenzen Stadt und Investor vor Gericht wiedersehen. Und wenn der städtebauliche Vertrag dann dort scheitert, fliegen den Mülheimer Bürgern all die angeblich über diesen Vertrag so gut gemeinten Absichten um die Ohren! Gleiches könnte auch für die auf rechtlich sehr wackligen Füßen stehende Vorkaufsrechtssatzung gelten. So zumindest beurteilen Fachleute diese Konstrukte.
Zudem: Was bewirkt Baurecht, welches die Stadt dem Investor erteilt? Eine deutliche Wertsteigerung des Geländes und einen spürbar höheren Preis pro Quadratmeter! Würde diesen Mülheim zahlen, nachdem man dem Investor Baurecht gewährt und damit indirekt Millionen geschenkt hat, dieser aber nach einer Schamfrist „April, April“ sagt, sich angesichts enormer Preissteigerungen für unfähig erklärt zu bauen und das Terrain zum Kauf anbietet? Das wäre dann die wunderbare Geldvermehrung für den Investor!
OB Buchholz vergleicht die Vertragswerke rund um die „Parkstadt“ mit einem Ehevertrag, den man zu Zeiten schließe, in denen man sich noch liebhat. Man darf sich – um im Bild zubleiben – fragen, ob der Honeymoon zwischen der Stadt und den charmanten Wienern langsam zu Ende geht…
Kommentar verfassen