Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ hat einen offenen Brief an Oberbürgermeister Marc Buchholz gesendet, der die gesamte Stadt betrifft, nicht nur das Gebiet der Parkstadt. Anlass ist die für den 05.12.2024 geplante Abstimmung über das „Handlungskonzept Wohnen 2024“.
Wir fordern eindringlich, dass die rechtlich bindende Beschlussvorlage in eine rein informative Berichtsvorlage umgewandelt wird, bevor langfristig bindende Entscheidungen getroffen werden. Denn der aktuelle Entwurf basiert auf einem Gutachten, das von unabhängigen Experten stark angezweifelt wird und Bedarf für eine umfassenden Beratung hat.
Die Stadt, vertreten durch den Planungsdezernenten Blasch, hat bereits versucht, offensichtliche Bedenken mit fadenscheinigen Aussagen im Planungsausschuss abzutun und gleichzeitig juristisch unbedarften Bürgern Sand in die Augen zu streuen.
Die Konsequenzen eines vorschnellen Ratsbeschlusses wären weitreichend und betreffen ganz Mülheim:
- Bürger verlieren ihr demokratisches Mitspracherecht bei Bauverfahren.
- Der Handlungsspielraum der Bauverwaltung wird massiv eingeschränkt – stadtweit!
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden wird stark beschnitten – rechtlich höchst bedenklich.
- Versprechen zur Bürgerbeteiligung, wie etwa im Fall der „Parkstadt“, werden gebrochen.
Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur demokratische Rechte, sondern schadet weiter dem ohnehin schon angeschlagenen Vertrauen in Politik und Verwaltung – wie es Beispiele VHS oder die Kosten für die Feuerwache zeigen. Die Zukunft unserer Stadt erfordert dringend mehr Transparenz, offenen Dialog und eine solide Entscheidungsgrundlage.
Wir appellieren an den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Stadtrats: Winken Sie dieses Konzept nicht einfach durch!
Als demokratisch gewählte Stadtspitze sind diese nämlich nicht nur Vertreter, sondern gleichzeitig auch Beauftragte der Stadtbevölkerung und tragen die Verantwortung, unsere Interessen und demokratische Rechte zu wahren.
Sollte dennoch eine solche Vorgehensweise umgesetzt werden, werden wir alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um eine erneute Überprüfung herbeizuführen. Denn es geht hier um weit mehr als nur eine einzelne Entscheidung – es geht um die Zukunft unserer Stadt und den Schutz der demokratischen Grundsätze, die für uns alle von zentraler Bedeutung sind.
Mülheim geht uns alle an – lasst uns gemeinsam für eine gerechte, transparente und zukunftsfähige Stadtentwicklung eintreten!
Bitte teilt diesen Beitrag, um Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema zu schaffen. Gemeinsam können wir Veränderungen bewirken!
Ich bin außerordentlich dankbar für alles, was Sie tun und bin-vorsichtig-zuversichtlich.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben dem Bürger denn noch? Das Schlimmste an der Sache ist das ein Mensch wie Herr Blasch von unseren Steuergeldern bezahlt wird. Der sollte sich schämen oder noch besser einen anderen Job suchen.
Wenn es wirklich so kommt, dann gibt es immer noch die Möglichkeit eines “Bürgerentscheids / Bürgerbegehrens”. Aber wo so etwas in Mülheim hinführt hat man ja bei der VHS gesehen.
Die leeren Worthülsen, die Herr Blasch im Planungsausschuss von sich gegeben hat, kann man nur als WischiBlaschi bezeichnen.
— Stellungnahme im Planungsausschuss —
“Die Einschätzung, dass es hier zwangsläufig zu einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten in der Parkstadt kommt, wenn der Rat diese Planung beschließt, ist falsch. Im Gesetz steht, dass bestimmte Aspekte, darunter die Ergebnisse von Gutachten und Planungen (Nummer 11(???) ), insbesondere zu berücksichtigen sind.
Das bedeutet aber nur, dass solche Gutachten und Planungen als Teil des Abwägungsmaterials in das Verfahren einfließen. Es besteht keine Verpflichtung, diese Ergebnisse eins zu eins umzusetzen.
„Abwägung“ bedeutet, dass verschiedene Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen. Es gibt also keine automatische Priorisierung oder Umsetzung von Planungen allein aufgrund eines Ratsbeschlusses. Die konkrete Festlegung erfolgt erst im Bauleitplanverfahren und ist Ergebnis der Abwägung.
Möglicherweise schwingt hier die Verwechslung mit einer „Beachtenspflicht“ mit. Eine solche Pflicht bedeutet, dass bestimmte Vorgaben zwingend einzuhalten sind, wie etwa die Ziele der Raumordnung. In diesem Fall sprechen wir jedoch von einer „Berücksichtigungspflicht“. Das bedeutet, dass das Konzept bei der Entscheidung berücksichtigt werden muss, es jedoch keine bindende Vorgabe für die Umsetzung darstellt. Vielmehr dient es als Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung.”
— Stellungnahme im Planungsausschuss / Ende —
Obwohl Herr Blaschi rechtlich korrekt erklärt, dass das Handlungskonzept Wohnen 2024 keine „zwingenden Vorschriften“ festlegt, sondern nur eine Orientierung für die Planung gibt, ist das in der Praxis anders. Sobald der Stadtrat das Konzept beschließt, wird es sehr schwierig, davon abzuweichen.
Ein Handlungskonzept wie das vorliegende bildet den Rahmen für die langfristige städtebauliche Entwicklung. Nach einem Ratsbeschluss wird es zum zentralen Abwägungsmaterial in jedem Planungsverfahren.
Beispiel: Wohneinheiten in der Parkstadt.
Wenn das Konzept 650 bis 680 Wohneinheiten in der Parkstadt vorsieht, kann die Verwaltung dies als Orientierungsgröße nutzen. Jede Abweichung (z. B. eine Reduzierung der Wohneinheiten) könnte dazu führen, dass die Zielsetzungen des Handlungskonzepts unterlaufen werden. In der Praxis wird die Verwaltung nur schwerlich davon abweichen können, da Abweichungen gut begründet werden müssen.
Die Lösung ist relativ einfach, wenn dieser Satz in die Beschlussfassung aufgenommen werden würde:
„Dieser Beschluss versteht sich als ein unverbindliches Planungsinstrument. Entscheidungen zu konkreten Projekten oder Maßnahmen werden in separaten Verfahren getroffen.“