Parkstadt Mülheim: Planung mit mehr Lärm, Enge und Höhe
Für die Planungen der „Parkstadt Mülheim“ auf altem Tengelmann-Areal will sich die Stadt einer Neuheit im Baurecht bedienen. Das hätte Folgen.
Mehr Lärm, mehr Enge, mehr Höhe? In der Planung für die Parkstadt auf dem ehemaligen Tengelmann-Areal hat die Stadtverwaltung auf ein neues Instrument des Städtebaurechts zurückgegriffen, das all dies möglich macht. Was dies bedeutet, haben die Stadtplaner bislang aber nie öffentlich erläutert. Die Gegner einer allzu wuchtigen Parkstadt-Bebauung sind alarmiert.
Im politisch auf den Weg gebrachten Entwurf für einen Bebauungsplan aus Mai 2022 ist ein verschwindend mickriger Satz enthalten, leicht zu überlesen: „Wesentliches Ziel der Planung ist es, ein Urbanes Gebiet (MU) als durchmischtes Stadtquartier zu schaffen, in dem Wohnen, Arbeiten, Bildung und Erholung miteinander vernetzt werden und urbanes Leben entstehen soll“, steht da solitär im 28-seitigen Darlegungstext. Eine Erläuterung, was ein „Urbanes Gebiet“ denn sein soll: Fehlanzeige.
Mehr Lärm, mehr Enge, mehr Höhe? In der Planung für die Parkstadt auf dem ehemaligen Tengelmann-Areal hat die Stadtverwaltung auf ein neues Instrument des Städtebaurechts zurückgegriffen, das all dies möglich macht. Was dies bedeutet, haben die Stadtplaner bislang aber nie öffentlich erläutert. Die Gegner einer allzu wuchtigen Parkstadt-Bebauung sind alarmiert.
Im politisch auf den Weg gebrachten Entwurf für einen Bebauungsplan aus Mai 2022 ist ein verschwindend mickriger Satz enthalten, leicht zu überlesen: „Wesentliches Ziel der Planung ist es, ein Urbanes Gebiet (MU) als durchmischtes Stadtquartier zu schaffen, in dem Wohnen, Arbeiten, Bildung und Erholung miteinander vernetzt werden und urbanes Leben entstehen soll“, steht da solitär im 28-seitigen Darlegungstext. Eine Erläuterung, was ein „Urbanes Gebiet“ denn sein soll: Fehlanzeige.
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